vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anrechnung von Pflegegeld und Familienbeihilfe bei "wrongful birth"

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Dietmar Jahnel, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia Steinböck, Alexandra StraifRdM-LS 2019/66RdM-LS 2019, 116 Heft 3 v. 4.6.2019

1. Die Anspruchsberechtigung für Pflegegeld gem BPGG kommt dem Kind selbst zu. Soweit das Kind aus dem ihm zukommenden Pflegegeld seinen Pflegeaufwand selbst finanzieren kann, besteht für die Eltern keine entsprechende Verpflichtung und damit kein Schaden. Bei der Haftung des Arztes und des Spitalsbetreibers für den gesamten Unterhalts- und Pflegeaufwand nach einer "wrongful birth" [hier: Geburt eines Kindes mit Trisomie 21 aufgrund mangelhafter Aufklärung über die Möglichkeiten der Pränataldiagnostik] sind Pflegegeldbezüge daher anzurechnen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!