Welche ärztlichen Tätigkeiten "Wohnsitzärzte" - also Ärzte, die weder eine Ordinationsstätte betreiben noch angestellt sind (§ 47 ÄrzteG) - ausüben dürfen, ist umstritten (mwN Aigner/Zahrl in Stöger/Zahrl
Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.