Bis August 2022 befand sich in der Blutspenderverordnung die Bestimmung, dass Personen, die sich einem Risiko für eine Infektion mit sexuell übertragbaren Krankheiten, insb mit HIV und HBV (Hepatitis B), ausgesetzt haben, für die Dauer von zwölf Monaten nach diesem Ereignis von der Blutspende ausgeschlossen sind. Dies führte zu einem De-facto-Ausschluss von Männern, die Sex mit Männern hatten (MSM), da diese generell als Risikogruppe qualifiziert wurden. Mit der Novelle zur Blutspenderverordnung BGBl II 2022/217 wurde die Bestimmung dahingehend angepasst, dass das Risiko nunmehr unabhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung der handelnden Personen erwogen wird und lediglich bestimmtes, taxativ aufgezähltes Risikoverhalten zu berücksichtigen ist.