VfGH 23.6.2014, G 99/2013 ua
Schlagwörter:
Ärzterecht; sonstige Selbstverwaltung; Österreichische Ärztekammer; eigener Wirkungsbereich; Weisungszusammenhang; Streichung aus der Ärzteliste; Erlöschen der Berufsberechtigung; Zuständigkeit des ÖÄK-Präsidenten; öffentliche Interessen;