VfGH 23.6.2014, G 87/2013 ua
Schlagwörter:
Ärzterecht; Österreichische Ärztekammer; sonstige Selbstverwaltung; eigener Wirkungsbereich; Weisungszusammenhang; Eintragung in die Ärzteliste; Zuständigkeit des ÖÄK-Präsidenten; öffentliche Interessen;
VfGH 23.6.2014, G 87/2013 ua
Schlagwörter:
Ärzterecht; Österreichische Ärztekammer; sonstige Selbstverwaltung; eigener Wirkungsbereich; Weisungszusammenhang; Eintragung in die Ärzteliste; Zuständigkeit des ÖÄK-Präsidenten; öffentliche Interessen;