§ 3 Abs 2 KAKuG; § 4 Abs 2 Wr KAG
Gegenständlich stellt der VwGH deutlich klar, dass in Hinblick auf eine Bedarfsprüfung für selbständige Ambulatorien auch das Versorgungsangebot von Ambulanzen (hier: AKH) in Betracht zu ziehen ist.
VwGH 2012/11/0040