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Zum Umfang der gerichtlichen Kontrolle nach § 34 a UbG

MedizinrechtJudikaturUniv.-Prof. DDr. Christian Kopetzki, Universität Wien (Bearbeitung)RdM 2011/114RdM 2011, 134 - 135 Heft 4 v. 1.8.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, wie weit gerichtliche Prüfungskompetenzen in Hinblick auf unterbringungsrechtliche Probleme reichen. Sind die Aufgaben des Gerichts mit unterbringungsspezifischen Sachbereichen begrenzt?

Rechtsgrundlagen: § 34a UBG; ħ 54 Abs 2 Z 4 ÄrzteG; Art 13 EMRK

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