Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, wie weit gerichtliche Prüfungskompetenzen in Hinblick auf unterbringungsrechtliche Probleme reichen. Sind die Aufgaben des Gerichts mit unterbringungsspezifischen Sachbereichen begrenzt?
Rechtsgrundlagen: § 34a UBG; ħ 54 Abs 2 Z 4 ÄrzteG; Art 13 EMRK