Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der OGH der Frage auf den Grund, ob das mangelnde Einverständnis des Betriebsrates die Gültigkeit vorgenommener Betriebsvereinbarungen in Hinblick auf ärztliche Arbeitszeitreglements zu beeinflussen vermag.
Rechtsgrundlagen: § 41 Tir KAG; § 3 Abs 3 KA-AZG