§ 1293 ABGB
In vorliegender Sache war fraglich, ob die Änderung eines Operationsverlaufes an einem vollnarkotisierten Patienten eine schadenersatzrechtliche Haftung auszulösen vermag. Liegt eine mutmaßliche Einwilligung vor?
OGH 15.9.2010, 2 Ob 142/10m