§ 1010 ABGB; § 1313a ABGB; § 31 Abs 3 ÄrzteG
In vorliegender Sache war fraglich, ob ein Pathologe, der für einen Gynäkologen Abstriche analysiert, als dessen Gehilfe zu sehen und somit ihm zurechenbar ist.
OGH 1.9.2010, 7 Ob 141/10a
§ 1010 ABGB; § 1313a ABGB; § 31 Abs 3 ÄrzteG
In vorliegender Sache war fraglich, ob ein Pathologe, der für einen Gynäkologen Abstriche analysiert, als dessen Gehilfe zu sehen und somit ihm zurechenbar ist.
OGH 1.9.2010, 7 Ob 141/10a