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Haftung für geringes Lehrveranstaltungsangebot

SchadenersatzrechtJudikaturUniv.-Prof. DDr. Christian Kopetzki, Universität Wien (Bearbeitung); Bettina Perhold-Stoitzner (Anmerkung)RdM 2010/181RdM 2010, 183 - 186 Heft 6 v. 1.12.2010

Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob ein geringes Lehrveranstaltungsangebot als Haftungsansatzpunkt gesehen werden kann, wenn aufgrund mangelnder Parallellehrveranstaltungen ein verspäteter Studienabschluss erfolgt.

Rechtsgrundlagen: § 54 Abs 8 UnivG 2002

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