Art 6 Abs 1 EMRK; Art 83 Abs 2 B-VG; Art 133 Z 4 B-VG; ħ 146 Abs 3 ÄrzteG; ħ146 Abs 4 ÄrzteG; ħ 146 Abs 5 ÄrzteG
In Zusammenhang mit voranstehender Entscheidung der Disziplinarkommission hatte der VfGH Fragen der Befangenheit eines Organwalters und der Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter zu behandeln, wenn ein befangenes Organ an einer Entscheidung mitwirkt.