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Nachträglich durch eine Operation hervorgekommene Tatsachen als Wiederaufnahmsgrund

ZivilprozessrechtJudikaturRdM 2010/13RdM 2010, 60 Heft 2 v. 1.4.2010

§ 530 Abs 1 Z 7 ZPO

In vorliegendem Fall war die Eignung von durch eine Operation nachträglich hervorgekommenen Tatsachen als Wiederaufnahmsgrund zu thematisieren.

OGH 18.11.2009, 7 Ob 183/09a

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