§ 530 Abs 1 Z 7 ZPO
In vorliegendem Fall war die Eignung von durch eine Operation nachträglich hervorgekommenen Tatsachen als Wiederaufnahmsgrund zu thematisieren.
OGH 18.11.2009, 7 Ob 183/09a
§ 530 Abs 1 Z 7 ZPO
In vorliegendem Fall war die Eignung von durch eine Operation nachträglich hervorgekommenen Tatsachen als Wiederaufnahmsgrund zu thematisieren.
OGH 18.11.2009, 7 Ob 183/09a