Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung des EGMR geht es im Kern um die Frage der Bewchwerdelegitimation am Verfahren unbeteiligter Dritter gegen die gerichtliche Genehmigung eines Behandlungsabbruchs. Mit Anmerkungen von Christian Kopetzki.
Rechtsgrundlagen: Art 2 EMRK; Art 3 EMRK; Art 34 EMRK