§ 351c Abs 7 ASVG; § 351d Abs 1 ASVG; Art 6 RL 89/105
In der vorliegenden Entscheidung des EuGH geht es im Kern um die Frage, ob die Entscheidungsfristen des ASVG über die Aufnahme eines Arzneimittels in den Erstattungskodex der Transparenz-RL entsprechen.