§ 1293 ABGB; § 110 StGB; § 8 Abs 3 KAKuG
Der OGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit der Frage zu befassen, wann eine Operationserweiterung aufgrund einer mutmaßlichen Einwilligung des Patienten zulässig ist. In der Entscheidung wird die Tragweite einer mutmaßlichen Einwilligung bei unvorhersehbaren Operationserweiterungen präzisiert.