Zusammenfassung: Der Autor beschreibt einleitend, welche Zielsetzung die Verpflichtung zur Einbeziehung der Ethikkommission bei der klinischen Prüfung von Arzneiprodukten oder der Implementierung neuer medizinischer Methoden verfolgt wird und erläutert, welche Rechtsfolgen die unterlassene Befassung der Ethikkommission nach sich zieht. Erwägungen zur Organisationsverantwortung runden den Beitrag schließlich ab.