§ 5 ImpfschadenG; § 41 Abs 1 ÄrzteG 1998; § 1 AHG
Der OGH schließt die Zulässigkeit der Zurechnung der Impftätigkeit eines Amtsarztes zur Privatwirtschaftsverwaltung nicht aus und erläutert, dass eine auf Basis einer Impfempfehlung des Sanitätsreferats freiwillig und mit Einwilligung der Eltern des mj Patienten vorgenommene Impfung nicht als Ausübung einer hoheitlichen Tätigkeit qualifiziert werden kann.