Zusammenfassung: Der Autor nimmt einleitend zur Rechtsposition von Ärztekammerfunktionären Stellung und beschreibt die verfassungsrechtlichen Kompetenzgrundlagen, aus der der gebotene Benachteiligungsschutz und der Freistellungsanspruch von Ärztekammerfunktionären abgeleitet werden kann. Dabei weist er auch auf Parallelen zur Bestimmung des § 116 ArbVG hin.