Zusammenfassung: Die Autorin behandelt die Frage der Anzeigepflicht der Ärztekammer und weist nach, dass eine Anzeigepflicht nur in Bereichen der Hoheitsverwaltung besteht. Demzufolge könne in Schiedsverfahren keine Anzeigepflicht begründet werden. In Disziplinarverfahren resultiere die Anzeigepflicht aus § 148 ÄrzteG.
Rechtsgrundlagen: § 54 ÄrzteG; § 148 ÄrzteG; § 84 StPO