§ 1293 ABGB
Der OGH konkretisiert die ärztliche Aufklärungspflicht vor der Durchführung eines medizinisch indizierte Dammschnittes und erläutert, dass bei Beurteilung des Ausmaßes der ärztlichen Aufklärungspflicht auch die Dringlichkeit des Eingriffes zu berücksichtigen sei.