Zusammenfassung: Der Disziplinarrat der ÖAK erläutert, welche disziplinarrechtlichen Rechtsfolgen die unterlassene Untersuchung bei Verdacht eines Darmverschlusses nach sich zieht. Geprüft wird ein allfälliger Verstoß gegen das Gewissenhaftigkeitsgebot und gegen die gebotene Wahrung des Standesansehens.