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Keine Preisbindung für Wahlärzte

MedizinAndreas Haberler (Glosse)RdM 2007/41RdM 2007, 59 - 60 Heft 2 v. 1.3.2007

§ 131 ASVG; § 1 UWG

Die Annahme einer Honoraruntergrenze für Wahlärzte, zB im Ausmaß des Vertragsärztetarifs, kann durch das Sachleistungsprinzip nicht gerechtfertigt werden. In den sozialversicherungsrechtlichen Normen über die Kostenrückerstattung gibt es keine Anhaltspunkte für eine Preisbindung der Wahlärzte.

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