§ 31 Abs 3 Z 12 ASVG; § 351f ASVG; § 351g ASVG; § 351i ASVG; § 17 AVG; § 64 AVG; § 4 VO-MV; § 5 VO-MV; § 12 VO-MV
Der VfGH erörtert, dass der Beschwerde gegen die Streichung einer Arzneispezialität aus dem Erstattungskodex aufschiebende Wirkung zukommt und konkretisiert den zulässigen Vollzugszeitpunkt der Streichung. Weiters nimmt er zur Heilung von Fehlern im Verfahren vor dem Hauptverband Stellung.