Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Frage auseinander, welche Rechte Angehörigen eines Patienten zustehen. Einleitend nimmt er zu den Besuchsrechten Stellung und beschreibt, dass diese Besuchsrechte bei ruhebedürftigen Patienten, ansteckenden Infektionskrankheiten oder einer diesbezüglichen Weigerung des Patienten eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen werden dürfen. Weiters untersucht er, welche Informations- und Aufklärungsansprüche Familienangehörige geltend machen können und prüft, wie diese Informationsrechte mit dem selbstbestimmungsrecht des Patienten und dem Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten in Einklang zu bringen sind.