Zusammenfassung: Der Autor befasst sich anlässlich der Neugestaltung der diesbezüglichen Empfehlungen mit der Feststellung des Hirntods als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Organtransplantation. Dabei beschreibt er auch die Inhaltserfordernisse des Hirntodprotokolls sowie verschiedene Arten der Hirntodfeststellung und nimmt zum Stellenwert der Widerspruchs- und Zustimmungslösung Stellung. Resümierend vertritt er - entgegen anderslautender Rechtsansichten - die Auffassung, dass die Feststellung des Hirntods mittels Angiographie keine Einwilligung des betroffenen Patienten oder einer dritten Person erfordert.