Zusammenfassung: Die Autoren nehmen in ihrem Beitrag Bezug auf das 2. Schadensersatzrechtsänderungsgesetz, das die Anspruchsvoraussetzungen für Schmerzengeldansprüche im deutschen Schadenersatzrecht wesentlich umgestaltete und nunmehr Schmerzengeldzusprüche auch im Bereich der Vertrags- und Gefährdungshaftung ermöglicht. Die Verfasser erläutern dabei insbesondere, welche Konsequenzen diese Rechtsänderung für die Ansprüche von Patienten, die durch Arzneimittelmängel bzw ärztliche Behandlungsfehler geschädigt wurden, hat.