§ 1293 ABGB; § 1294 ABGB; § 1295 ABGB
Die ärztliche Aufklärungspflicht bei Operationen umfasst nicht auch die Information über mögliche schicksalshaft eintretende Folgeerscheinungen einer Krankheit.
OGH 07.04.2003, 2 Ob 313/01w
§ 1293 ABGB; § 1294 ABGB; § 1295 ABGB
Die ärztliche Aufklärungspflicht bei Operationen umfasst nicht auch die Information über mögliche schicksalshaft eintretende Folgeerscheinungen einer Krankheit.
OGH 07.04.2003, 2 Ob 313/01w