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Rechtsprechung bearbeitet von Christian Kopetzki

GesundheitsrechtRdM 2004/21RdM 2004, 31 - 32 Heft 1 v. 1.1.2004

§ 9 StGB; § 184 StGB; § 2 Abs 2 ÄrzteG; § 3 Abs 1 ÄrzteG

Auch bloße Untersuchungshandlungen wie auch die Anwendung wissenschaftlich nicht anerkannter Untersuchungsmethoden (im konkreten Fall Irisdiagnostik) sind vom Arztvorbehalt umfasst.

OGH 29.04.2003, 11 Os 42/03

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