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Rechtsprechung bearbeitet von Christian Kopetzki

GesundheitsrechtRdM 2004/20RdM 2004, 27 - 30 Heft 1 v. 1.1.2004

§ 1 UWG; § 2 Abs 2 ÄrzteG; § 3 Abs 1 ÄrzteG; § 184 StGB

Da die Klienten eines Instituts für Natur- und Geistheilung sowohl mündlich als auch schriftlich auf die allfällige Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung hingewiesen wurden, wurde kein wettbewerbsrechtlich sittenwidriger Eingriff in den Arztvorbehalt durch Durchführung einer Aurainterpretation mittels Einhandrute verwirklicht.

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