Zusammenfassung: Dieser Artikel beschäftigt sich mit der verfassungsrechtlichen und auch krankenanstaltenrechtlichen Zulässigkeit bei der Ausgliederung der Krankenanstalten von Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträgern. Die Krankenanstalten sollen eigene Rechtsträger werden. Wird eine Krankenanstalt ausgegliedert, sind sowohl Bewilligungs- als auch Anzeigeerfordernisse zu beachten. Es ist auch möglich einzelne Teilbereiche einer Krankenanstalt auszugliedern. Neben der Frage nach der Finanzierung, stellen sich auch arbeits- und dienstrechtliche Fragen.