Zusammenfassung: Dieser Beitrag behandelt die Frage, ob die Streichung der Wortfolge "und unaufschiebbar" in §150 Abs. 1 ASVG zu einer Verteuerung des Gesundheitswesens führt. Die Streichung dieser Wortfolge sollte zu einer Gleichbehandlung zwischen den niedergelassenen Ärzten und den Privatkrankenanstalten führen. Die Befürchtungen sind unbegründet.
OLG Wien 13.03.1992, 32 Rs 23/92