Zusammenfassung: Dieser Beitrag zeigt die Änderungen der KAG- Novelle 2002 in bezug auf den Patientenentschädigungsfonds. Der Patientenentschädigungsfonds ermöglicht es dem Patienten verschuldensunabhängig Schadenersatz aus diesem Fonds zu erlangen. Es werden die einzelnen Bestimmungen der Bundesländer miteinander verglichen.
Rechtsgrundlagen: §27a KAG; Krankenanstalten- und Patientenentschädigungsgesetze der Länder