Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Rechtsstellung bundesbediensteter Ärzte in Universitätskliniken, die sowohl in der Wissenschaft wie auch im Krankenanstaltenbereich tätig sind, auseinander. Dabei nimmt er auch zum Zusammenspiel zwischen Krankenanstalten-, Universitätsorganisationsrecht sowie dienstrechtlichen Bestimmunen Stellung und weist nach, dass die medizinischen Dienstleistungen im Rahmen einer Arbeitskräfteüberlassung nicht aufgrund eines Dienstvertrags zum krankenanstaltenträger erbracht werden können.