Zusammenfassung: Die Autoren prüfen in ihrem Beitrag, ob Angehörige von Gesundheitsberufen, ehrenamtliche Rettungshelfer oder medizinische Laien zur Durchführung einer Frühdefibrillation mit halbautomatischen Geräten befugt sind. Dabei erläutern sie auch, ob die Laiendefibrillation mit dem Arztvorbehalt in Einklang zu bringen ist, beschreibe den Anwendungsbereich des Strafdelikts der unterlassenen Hilfeleistung und nehmen zur Annahme eines rechtfertigenden Notstands Stellung.