Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Frage auseinander, ob bzw bejahendenfalls in welchem Umfang Angehörige der Sozialberufe Krankenpflegehilfstätigkeiten ausüben dürfen und nimmt in diesem Zusammenhang zur Auslegung und dem Anwendungsbereich des Tätigkeitsvorbehalts für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe Stellung. Weiters erläutert er, ob die Ermächtigung zur Ausübung krankenpflegerischer Hilfsfunktionen vom Kompetenzbereich der Landesgesetzgeber umfasst ist.