Zusammenfassung: Der Disziplinarsenat prüft die disziplinarrechtliche Verantwortlichkeit eines Arztes, der die Offenlegung einer Krankenakte im Rahmen polizeilicher Erhebungen verweigert.
Disziplinarsenat der ÖÄK beim BMSG, 22.01.2001,Ds 7/2000
Zusammenfassung: Der Disziplinarsenat prüft die disziplinarrechtliche Verantwortlichkeit eines Arztes, der die Offenlegung einer Krankenakte im Rahmen polizeilicher Erhebungen verweigert.
Disziplinarsenat der ÖÄK beim BMSG, 22.01.2001,Ds 7/2000