§ 1330 Abs 2 ABGB
Gegen die Unterstellung von Behandlungsfehlern auf einer Internetseite kann eine Unterlassungsklage geltend gemacht werden.
OGH 22.02.2001, 6 Ob 307/00s
§ 1330 Abs 2 ABGB
Gegen die Unterstellung von Behandlungsfehlern auf einer Internetseite kann eine Unterlassungsklage geltend gemacht werden.
OGH 22.02.2001, 6 Ob 307/00s