§ 27 Z 1 AngG; § 51 ÄrzteG 1998
Die nachträgliche Richtigstellung der Aufnahmediagnose auf dem Krankenblatt ist als Fälschung zu qualifizieren, die die Entlassung des Arztes rechtfertigt.
OGH 22.11.2000, 9 ObA 229/00t
§ 27 Z 1 AngG; § 51 ÄrzteG 1998
Die nachträgliche Richtigstellung der Aufnahmediagnose auf dem Krankenblatt ist als Fälschung zu qualifizieren, die die Entlassung des Arztes rechtfertigt.
OGH 22.11.2000, 9 ObA 229/00t