Zusammenfassung: Der Disziplinarsenat nimmt zur Zulässigkeit von ärztlichen Werbeeinschaltungen im Internet Stellung und beschreibt die Rechtsfolgen bei Vorspiegelung einer medizinischen Exklusivität durch den Arzt.
Disziplinarsenat der ÖAK beim BMSG, 07.11.2000,Ds 2/2000