Zusammenfassung: Der Disziplinarsenat erläutert, dass die Ermächtigung von Nichtmedizinern zur Durchführung ärztlicher Leistungen das Delikt der Kurpfuscherei erfüllt , verneint aber die Zulässigkeit der Kumulierung einer Freiheits- mit einer Ersatzfreiheitsstrafe.
Disziplinarsenat der ÖÄK beim BMSG, 19.06.2000,Ds 1/2000