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Entscheidung - Disziplinarsenat der ÖÄK beim BMSG, 19.06.2000, Ds 1/2000

GesundheitsrechtRdM 2001/12RdM 2001, 60 - 62 Heft 2 v. 1.3.2001

Zusammenfassung: Der Disziplinarsenat erläutert, dass die Ermächtigung von Nichtmedizinern zur Durchführung ärztlicher Leistungen das Delikt der Kurpfuscherei erfüllt , verneint aber die Zulässigkeit der Kumulierung einer Freiheits- mit einer Ersatzfreiheitsstrafe.

Disziplinarsenat der ÖÄK beim BMSG, 19.06.2000,Ds 1/2000

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