§ 40 Abs 1 stmk KAG; § 41 Abs 1 stmk KAG; UbG
Die Kostentragungspflicht für die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt bestimmt sich nach den Kostentragungsregelungen des Krankenanstaltenrechts.
VwGH 14.03.2000, 99/11/0331
§ 40 Abs 1 stmk KAG; § 41 Abs 1 stmk KAG; UbG
Die Kostentragungspflicht für die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt bestimmt sich nach den Kostentragungsregelungen des Krankenanstaltenrechts.
VwGH 14.03.2000, 99/11/0331