vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidung - Disziplinarsenat der ÖAK beim BMAGS, 27.09.1999, Des 8/1999

GesundheitsrechtRdM 2001/4RdM 2001, 27 - 28 Heft 1 v. 1.1.2001

Zusammenfassung: Die Vorspiegelung einer medizinischen Exklusivität ist als marktschreierische Werbung zu qualifizieren.

Disziplinarsenat der ÖAK beim BMAGS, 27.09.1999, Des 8/1999

Rechtsgrundlagen: § 53 Abs 1 ÄrzteG 1998; § 136 Abs 1 Z 1 ÄrzteG 1998; Art 3 lit e RL Arzt und Öffentlichkeit

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!