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Entscheidung - OGH 20.01.2000, 6 Ob 238/99i

GesundheitsrechtRdM 2001/3RdM 2001, 24 - 27 Heft 1 v. 1.1.2001

§ 36 UbG; § 43 AMG; Art 13 MRK

Die klinische Erprobung von Arzneimitteln an in einer psychiatrischen Anstalt untergebrachten Patienten erfordert die Einwilligung des Sachwalters; die Zulässigkeitsprüfung ist aber nicht vom Zuständigkeitsbereich des Unterbringungsgerichts umfasst.

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