Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Bestimmung des § 54 ÄrzteG 1998, der Inhalt und Reichweite der ärztlichen Aufklärungs-, Schweige- und Meldepflicht konkretisiert. In einer vergleichenden Gegenüberstellung zur bisherigen Rechtslage erläutert er ua, welche Ausnahmefälle von der Schweigepflicht bestehen, beschreibt die strafrechtlichen Folgen im Falle der Missachtung von Anzeige-, Verschwiegenheits- oder Meldepflichten bestehen und nimmt zur Auflösung des Konkurrenzverhältnisses zwischen den berufs-, dienst- und strafrechtlichen Anzeigepflichten Stellung.