§ 1293 ABGB; § 1295 ABGB; § 54 ÄrzteG; 3 321 Abs 1 Z 3 ZPO
Die ärztliche Aufklärungspflicht steht den Beweis der ordnungsgemäßein Erfüllung der Aufklärungspflicht und einer damit verbundenen Schilderung des Inhalts des Aufklärungsgesprächs nicht entgegen.
OGH 23.11.1999, 1 Ob 254/99f