Am 31. 7. 2022 lief die verpflichtende Quarantäne für corona-infizierte Personen aus. Seither gibt es lediglich "Verkehrsbeschränkungen" und Betretungsverbote für bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens. Die Aufregung war groß, kann man doch nunmehr mit FFP2-Maske trotz positivem Test die Arbeitsstätten aufsuchen.
Es stellen sich dabei unterschiedliche Fragen: