Eigentlich war die im Teuerungs-Entlastungspaket I geschaffene Regelung, wonach der Dienstgeber 2022 und 2023 Teuerungsprämien bis zu € 3.000,00 pro Kopf jährlich abgabenfrei gewähren kann, als schnelle und praktisch leicht handhabbare Maßnahme gedacht. Doch der Teufel liegt im Detail. Die in der Praxis auftauchenden Fragen und Unklarheiten türmen sich bereits.