Der abgabepflichtige Pkw-Sachbezug ist auch im Falle eines vom Arbeitgeber als Gebrauchtfahrzeug erworbenen Firmen-Pkw grundsätzlich mit 1,5 % des Listenpreises im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Fahrzeuges zu berechnen.
VwGH 18. 11. 2003, 2003/14/0072
Sachverhalt
Einem Arbeitnehmer wurde ein Firmen-Pkw, den der Arbeitgeber als Gebrauchtfahrzeug erworben hatte, unentgeltlich für Privatfahrten überlassen. Als monatlicher Sachbezug wurden vom Arbeitgeber nicht 1,5 % des Neuwertes angesetzt, sondern es wurde (wegen des behaupteten geringeren Nutzungswertes) eine eigenständige Berechnungsmethode angewendet. Infolge einer Lohnsteuerprüfung kam dieser Umstand zum Vorschein. Das Finanzamt forderte Lohnsteuer und Dienstgeberbeiträge zum FLAF nach.