Wird im Dienstvertrag eine vertragliche Anrechnung von Vordienstzeiten nur in Zusammenhang mit der Gehaltsregelung festgelegt, ist daraus keine generelle Anrechnung für alle dienstzeitabhängigen Ansprüche (zB Abfertigung „Alt“, Kündigungsfrist usw) abzuleiten.
OGH 16. 10. 2003, 8 ObA 1/03k